Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.05.2004 - 17 U 73/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6069
OLG Karlsruhe, 25.05.2004 - 17 U 73/02 (https://dejure.org/2004,6069)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.05.2004 - 17 U 73/02 (https://dejure.org/2004,6069)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 17 U 73/02 (https://dejure.org/2004,6069)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Steuerberaterhaftung bei Beratung zu steuerlichen Auswirkungen von Kapitalanlageentscheidungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begrenzung des Haftungsumfangs bei einer Verletzung vertraglicher Pflichten eines Steuerberaters; Umfang der vertraglichen Pflichten, wenn der Steuerberater die Beratung über bestimmte steuerliche Auswirkungen einer Kapitalanlageentscheidung schuldet; Unrichtige Auskunft ...

  • Judicialis

    BGB § 249

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Begrenzung des Haftungsumfanges bei der Verletzung vertraglicher Pflichten eines Steuerberaters durch den Schutzzweck der verletzten Pflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerberater - Haftungsumfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Kapitalanlage - Zum Haftungsumfang eines Steuerberaters bei Verletzung seiner sachlichen Pflichten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.02.2003 - IX ZR 62/02

    Umfang der Haftung für fehlerhafte Beratung über steuerliche Vorteile einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2004 - 17 U 73/02
    Bei Vertragsverletzungen muss es sich danach um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte vertragliche Pflicht übernommen worden ist (BGH, NJW-RR 2003, 1035, 1036; NJW 2002, 2459, 2460; 1995, 449, 451; 1992, 555, 556; 1990, 2057, 2058).

    Bei Kapitalanlagen folgt daraus, dass jemand, der nicht Partner des Anlagegeschäfts ist und dem Anlageinteressenten nur hinsichtlich eines bestimmten für das Vorhaben bedeutsamen Einzelpunktes Aufklärung schuldet, im Falle eines Fehlers lediglich für die Risiken einzustehen braucht, für deren Einschätzung die geschuldete Aufklärung maßgeblich war (BGH, NJW-RR 2003, 1035, 1036; NJW 1992, 555, 556).

    Jeder Schaden muss daher hier der haftungsbegründenden Pflichtverletzung getrennt zugerechnet werden (BGH, NJW-RR 2003, 1035, 1036).

  • BGH, 30.01.1990 - XI ZR 63/89

    Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der verletzten Norm

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2004 - 17 U 73/02
    Bei Vertragsverletzungen muss es sich danach um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte vertragliche Pflicht übernommen worden ist (BGH, NJW-RR 2003, 1035, 1036; NJW 2002, 2459, 2460; 1995, 449, 451; 1992, 555, 556; 1990, 2057, 2058).

    Sinn und Zweck dieser Pflicht war es nicht, den Kläger vor Vermögensschäden zu bewahren, die sich aus anderen als steuerlichen Gründen einstellen konnten (BGH, NJW 1990, 2057, 2058).

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2004 - 17 U 73/02
    Im Übrigen war eine Vernachlässigung der allgemeinen Vertragspflicht der mandatierten Beklagten, den Kläger als Vertragspartner möglichst vor Schaden zu bewahren und deswegen Nachteile aus einer Pflichtverletzung abzuwenden oder wenigstens zu mindern, keine selbständige schadensursächliche Pflichtverletzung (BGH, NJW 1998, 1488, 1489).
  • BGH, 06.06.2002 - III ZR 206/01

    Rechtsfolgen der pflichtwidrigen Herausgabe einer Bürgschaftserklärung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2004 - 17 U 73/02
    Bei Vertragsverletzungen muss es sich danach um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte vertragliche Pflicht übernommen worden ist (BGH, NJW-RR 2003, 1035, 1036; NJW 2002, 2459, 2460; 1995, 449, 451; 1992, 555, 556; 1990, 2057, 2058).
  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2004 - 17 U 73/02
    Bei Vertragsverletzungen muss es sich danach um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte vertragliche Pflicht übernommen worden ist (BGH, NJW-RR 2003, 1035, 1036; NJW 2002, 2459, 2460; 1995, 449, 451; 1992, 555, 556; 1990, 2057, 2058).
  • OLG Düsseldorf, 18.08.2006 - 23 U 42/06

    Sorgfaltspflicht eines Steuerberaters bei der Beratung seiner Mandanten

    Bei Vertragsverletzungen muss es sich danach um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Pflicht übernommen worden ist (BGH, Urt. v. 13.02.2003 - IX ZR 62/02, NJW 2003, S. 1035, 1036; OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.05.2004 - 17 U 73/02, NJOZ 2004, S. 3163, 3164/3165).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.08.2004 - 20 W 194/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4038
OLG Frankfurt, 26.08.2004 - 20 W 194/04 (https://dejure.org/2004,4038)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.08.2004 - 20 W 194/04 (https://dejure.org/2004,4038)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. August 2004 - 20 W 194/04 (https://dejure.org/2004,4038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1836 Abs 1 S 4 BGB, § 1908b BGB, § 1908i Abs 1 S 1 BGB
    Vergütung des Berufsbetreuers: Gerichtliche Feststellung der nicht mehr berufsmäßigen Führung einer Betreuung in einem Altfall

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Entziehung des Vergütungsanspruchs eines den vorgesehenen Tätigkeitsumfang nicht erreichenden Berufsbetreuers nach vormundschaftsgerichtlicher Feststellung der nicht mehr berufsmäßigen Betreuung; Nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit als ...

  • Wolters Kluwer

    (Vergütung des Berufsbetreuers: Gerichtliche Feststellung der nicht mehr berufsmäßigen Führung einer Betreuung in einem Altfall)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichterreichen des Umfangs beruflicher Betreuung

  • Judicialis

    BGB § 1836 I; ; BGB § 1908 b; ; BGB § 1908 i I

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836 Abs. 1; BGB § 1908b; BGB § 1908i Abs. 1
    Zur Frage der Kürzung des Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers für die Dauer seiner Bestellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuung nicht mehr berufsmäßig - Was ist mit dem Vergütungsanspruch?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 287
  • FamRZ 2005, 239 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 237/99

    Feststellung der berufsmäßigen Betreuung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2004 - 20 W 194/04
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass für sogenannte Altfälle, in denen der Betreuer bereits vor dem 01. Januar 1999 bestellt worden war , die Nachholung der förmlichen Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung möglich ist und auch aus Klarstellungsgründen zweckmäßig und geboten sein kann (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 34; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2001, 794; Staudinger/Engler, BGB, 13. Bearb., § 1836 Rn. 52).

    Erklärt sich somit ein bisher als Berufsbetreuer tätiger Betreuer nicht ausdrücklich damit einverstanden, ein konkretes Betreuungsverfahren in Zukunft als ehrenamtlicher Betreuer fortzuführen, so hat das Vormundschaftsgericht gemäß § 1908 b BGB über dessen Entlassung unter Berücksichtigung der Verfahrensvorschriften des § 69 i Abs. 7 und 8 FGG zu entscheiden, wenn es für die weitere Dauer der Bestellung dieses Betreuers eine Vergütung als Berufsbetreuer nicht mehr bewilligen möchte (vgl. ebenso BayObLG FamRZ 2000, 1450).

  • OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 243/00

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Feststellung der berufsmäßigen Führung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2004 - 20 W 194/04
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die mit dem BtÄndG zum 01. Januar 1999 in § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 1908 i Abs. 1 BGB neu eingeführte und bereits bei der Bestellung des Betreuers zu treffende Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung und ihre Ablehnung für den Betreuer bzw. den Betroffenen mit einfacher und weiterer Beschwerde anfechtbar sind (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1482; BayObLG FamRZ 2001, 1484; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 790 und FGPrax 2004, 122; Palandt/Diedrichsen, BGB, 63. Aufl., § 1836 Rn. 4).

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass für sogenannte Altfälle, in denen der Betreuer bereits vor dem 01. Januar 1999 bestellt worden war , die Nachholung der förmlichen Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung möglich ist und auch aus Klarstellungsgründen zweckmäßig und geboten sein kann (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 34; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2001, 794; Staudinger/Engler, BGB, 13. Bearb., § 1836 Rn. 52).

  • OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00

    Betreuerbestellung; Festellung; Vormundschaftsgericht; Berufsmäßige Betreuung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2004 - 20 W 194/04
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die mit dem BtÄndG zum 01. Januar 1999 in § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 1908 i Abs. 1 BGB neu eingeführte und bereits bei der Bestellung des Betreuers zu treffende Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung und ihre Ablehnung für den Betreuer bzw. den Betroffenen mit einfacher und weiterer Beschwerde anfechtbar sind (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1482; BayObLG FamRZ 2001, 1484; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 790 und FGPrax 2004, 122; Palandt/Diedrichsen, BGB, 63. Aufl., § 1836 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 445/03

    Betreuungsverfahren: Beschwerdeberechtigung der Staatskasse gegen Feststellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2004 - 20 W 194/04
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die mit dem BtÄndG zum 01. Januar 1999 in § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 1908 i Abs. 1 BGB neu eingeführte und bereits bei der Bestellung des Betreuers zu treffende Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung und ihre Ablehnung für den Betreuer bzw. den Betroffenen mit einfacher und weiterer Beschwerde anfechtbar sind (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1482; BayObLG FamRZ 2001, 1484; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 790 und FGPrax 2004, 122; Palandt/Diedrichsen, BGB, 63. Aufl., § 1836 Rn. 4).
  • BayObLG, 03.05.2001 - 3Z BR 85/01

    Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2004 - 20 W 194/04
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die mit dem BtÄndG zum 01. Januar 1999 in § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 1908 i Abs. 1 BGB neu eingeführte und bereits bei der Bestellung des Betreuers zu treffende Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung und ihre Ablehnung für den Betreuer bzw. den Betroffenen mit einfacher und weiterer Beschwerde anfechtbar sind (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1482; BayObLG FamRZ 2001, 1484; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 790 und FGPrax 2004, 122; Palandt/Diedrichsen, BGB, 63. Aufl., § 1836 Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 12.03.2012 - 11 Wx 17/11

    Betreuung: Möglichkeit der Abänderung eines die Berufsmäßigkeit der Betreuung

    § 1898 Abs. 2 BGB; vgl. dazu BayObLG, Beschl. v. 30.07.1997 - 3Z BR 205/97, Rdn. 11, BayObLGZ 1997, 243 = FamRZ 1998, 187; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 26.08.2004 - 20 W 194/04, Rdn. 10, FGPrax 2004, 287 = OLG-Rp 2004, 415; ferner: BayObLG, Beschl. v. 29.09.1999 - 3Z BR 237/99, Rdn. 7, BayObLGZ 1999, 294 = NJW-RR 2001, 580; Bauer in Prütting/ Wegen/Weinreich, BGB, 6. Aufl., Anhang zu § 1836 Rdn. 3; BtKomm/Dodegge, 3. Aufl., Teil F Rdn. 71 [3]; Jauernig/Berger/Mansel, BGB, 14. Aufl., §§ 1835 bis 1836e Rdn. 9; Jurgeleit/Maier, Betreuungsrecht, 2. Aufl., VBVG § 1 Rdn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 27.01.2004 - 2 W 249/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4151
OLG Braunschweig, 27.01.2004 - 2 W 249/03 (https://dejure.org/2004,4151)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27.01.2004 - 2 W 249/03 (https://dejure.org/2004,4151)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27. Januar 2004 - 2 W 249/03 (https://dejure.org/2004,4151)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4151) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts zwischen Erbfall und Nacherbfall

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2033 BGB; § 2353 BGB; § 2363 Abs. 1 BGB
    Erteilung eines Erbscheins an einen Nacherben ; Bestehen einer Nacherbschaft von 6 Miterben; Ausweisung eiens Miterben im Erbschein zu 5/6 durch Erwerb der Anwartschafstrechte an dem Nachlass; Einschluss des Erwerbers eines Anwartschaftsrechts in den Begriff des "Erben"; ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2363, 2100
    Keine Angabe der Übertragung der Nacherbenanwartschaft im Erbschein

  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Erbscheins an einen Nacherben ; Bestehen einer Nacherbschaft von 6 Miterben; Ausweisung eiens Miterben im Erbschein zu 5/6 durch Erwerb der Anwartschafstrechte an dem Nachlass; Einschluss des Erwerbers eines Anwartschaftsrechts in den Begriff des "Erben"; ...

  • Judicialis

    KostO § 31 Abs. 1 Satz 2; ; KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 131 Abs. 2; ; BGB § 2353; ; BGB § 2363 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 2353; BGB § 2363 Abs. 1
    Angabe einer zwischen Erbfall und Nacherbfall erfolgten Übertragung des Nacherben-Anwartschaftsrechts im Erbschein

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vor-/Nacherbfall - Nacherbe erwirbt Anwartschaftsrechte von anderen Nacherben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 22.08.1980 - 3 W 234/80
    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.01.2004 - 2 W 249/03
    Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits vom OLG Düsseldorf (MDR 1981, 143; …

    Ein Erbschein, der auch nach der Übertragung des Anwartschaftsrechts den ursprünglich eingesetzten Nacherben weiterhin als Nacherben bzw. - nach Eintritt des Nacherbfalls - als Erben ausweist, ist materiell-rechtlich bezogen auf die Rechtsinhaberschaft daher unrichtig (OLG Düsseldorf, MDR 1981, 143).

  • OLG Köln, 11.06.1990 - 2 Wx 9/90

    Ausweisung einer Ersatznacherbfolge im Erbschein trotz vorheriger Übertragung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.01.2004 - 2 W 249/03
    Soweit die Rechtsprechung in Abweichung von § 2363 Abs. 1 BGB die Angabe der Nacherbschaft im Erbschein dann für entbehrlich erachtet hat, wenn der Vorerbe durch Übertragung der Nacherbenanwartschaftsrechte auf ihn zum Vollerben geworden ist (OLG Köln, 11.6.90 - 2 Wx 9/90), ist dies als Sonderfall anzusehen, der insoweit nicht mit der Übertragung eines Anwartschaftsrechts auf einen weiteren Nacherben oder einen sonstigen Dritten gleichzustellen ist.
  • BGH, 22.04.1971 - III ZR 46/68

    Vorkaufsrecht der Miterben

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.01.2004 - 2 W 249/03
    Insoweit unterscheidet sich die Übertragung eines Nacherbenanwartschaftsrechts durchaus von der Übertragung eines Miterbenanteils (§ 2033 BGB), bei dem der übertragende Miterbe durch die Übertragung nicht seinen Erbteil, sondern nur den vermögensrechtlichen Anteil am Nachlass verliert (BGH NJW 1979, 1306; NJW 1971, 1264, 1265; Palandt/Edenhofer, BGB, 63. Aufl., § 2033 Rn. 7; MünchKommBGB/Grunsky, 3. Aufl., § 2033 Rn. 27).
  • OLG Stuttgart, 02.11.1990 - 2 U 271/89

    Gerichtliche Kontrolle von reinen Preisabsprachen i.R. von Allgemeinen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.01.2004 - 2 W 249/03
    Den vorstehend angeführten Überlegungen steht jedoch entgegen, dass der Begriff "(Nach-)Erbe" im BGB nicht den Erwerber eines Anwartschaftsrechts einschließt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 252).
  • BGH, 06.11.1985 - IVa ZB 5/85

    Voraussetzungen einer Vorlage; Zulässigkeit einer Wiederverheiratungsklausel in

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.01.2004 - 2 W 249/03
    Zwar besteht eine Vorlagepflicht auch dann, wenn ein Oberlandesgericht von einer Entscheidung eines Rechtsbeschwerdegerichts aus der Zeit vor 1950 abweichen will (BGHZ 96, 198 = NJW-RR 1986, 565).
  • BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 17/01

    Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.01.2004 - 2 W 249/03
    1 Z 34/91">FamRZ 1992, 1476; FamRZ 2002, 350) vertretenen Ansicht an, nach der eine zwischen Erbfall und Nacherbfall erfolgte Übertragung des Nacherben-Anwartschaftsrechts im Erbschein nicht anzugeben ist.
  • OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90

    Erbschein bei Übertragung der Nacherbenanwartschaft auf einen Mitnacherben

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.01.2004 - 2 W 249/03
    1a Z 19/90|OLG Düsseldorf; 02.11.1990; 3 Wx 391/90">MDR 1991, 252 = NJW-RR 1991, 332) und BayObLG (…
  • BGH, 09.11.1978 - V BLw 23/77

    Übergang von Abfindungsansprüchen auf einen Dritten bei Abtretung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.01.2004 - 2 W 249/03
    Insoweit unterscheidet sich die Übertragung eines Nacherbenanwartschaftsrechts durchaus von der Übertragung eines Miterbenanteils (§ 2033 BGB), bei dem der übertragende Miterbe durch die Übertragung nicht seinen Erbteil, sondern nur den vermögensrechtlichen Anteil am Nachlass verliert (BGH NJW 1979, 1306; NJW 1971, 1264, 1265; Palandt/Edenhofer, BGB, 63. Aufl., § 2033 Rn. 7; MünchKommBGB/Grunsky, 3. Aufl., § 2033 Rn. 27).
  • OLG Köln, 22.11.2017 - 2 Wx 219/17

    Erfordernis der Angabe der Nacherbschaft im Erbschein bei Erwerb der Anwartschaft

    Zur Begründung hat es sich auf einen Beschluss des OLG Braunschweig vom 27.01.2004, 2 W 249/03, gestützt und u.a. ausgeführt, dass sich die Übertragungen der Nacherbenanwartschaftsrechte der Beteiligten zu 2) und 3) nicht auf deren Rechtsstellung als Nacherben ausgewirkt hätten und deshalb im Erbschein der Vorerbin nicht zu berücksichtigen seien.

    Dementsprechend ist er auch nicht in den Erbschein aufzunehmen (vgl. zum Vorstehenden: OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.01.2004 - 2 W 249/03, ZErb 2004, 297, 298; BayObLG, FGPrax 2001, 207-209; Keidel/Zimmermann, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 352b Rn. 19; MüKo-BGB/Grunsky, 7. Aufl. 2017, § 2100 Rn. 40).

    Dem steht entgegen der Auffassung des Nachlassgerichts auch die oben genannte Entscheidung des OLG Braunschweig (Beschluss vom 27.01.2004 - 2 W 249/03, ZErb 2004, 297, 298) nicht entgegen.

  • OLG Köln, 11.10.2010 - 2 Wx 39/10

    Geltung der Stichtagsregelung für das Erbrecht nichtehelicher Abkömmlinge

    Deshalb ist weder dem Erwerber eines Erbteils ein Erbschein zu erteilen, noch wird ein den gesetzlichen (Mit-) Erben ausweisender Erbschein im Sinne von § 2361 Abs. 1 BGB dadurch unrichtig, daß der Erbe seinen Erbteil auf einen Dritten überträgt (vgl. RGZ 64, 173 [178]; BayObLG NJW-RR 2001, 1521 [1522]; OLG Braunschweig, NJOZ 2004, 3856 [3857]; OLG Düsseldorf, MDR 1981, 143; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 332; OLG Schleswig, SchlHA 2010, 292 ff., hier zitiert nach juris, Rdn. 27, 28; Gergen in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2010, Rdn. 27; Jauernig/Stürner, BGB, 13. Aufl. 2009, § 2033, Rdn. 5; Staudinger/Werner, BGB, Neubearbeitung 2002, § 2033, Rdn. 24).
  • LSG Hessen, 18.03.2011 - L 7 AS 687/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Denn der Erwerber eines zwischen dem Erbfall und dem Eintritt des Nacherbfalls übertragenen Nacherbenanwartschaftsrechts tritt im Moment des Nacherbfalls unmittelbar - also ohne Durchgangserwerb des vom Erblasser ursprünglich eingesetzten Nacherben - in die Rechtsstellung des Nacherben ein (OLG Braunschweig, Beschluss v. 27.01.2004, 2 W 249/03; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.11.1990, 3 Wx 391/90; MünchKomm./Grunsky, 4. Aufl. 2005, § 2100 Rdnr. 30).

    Ungeachtet dessen wird aber nicht der rechtsgeschäftliche Erwerber, sondern der vom Erblasser eingesetzte (Mit-)Nacherbe im Erbschein als Erbe ausgewiesen, wodurch der Erbschein, der auch nach der Übertragung des Anwartschaftsrechts den ursprünglich eingesetzten Nacherben weiterhin als Nacherben bzw. - nach Eintritt des Nacherbfalls - als Erben ausweist, bezogen auf die Rechtsinhaberschaft materiell-rechtlich unrichtig ist (OLG Braunschweig, Beschluss v. 27.01.2004, 2 W 249/03; OLG Düsseldorf, MDR 1981, 143).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 12.03.2004 - 6 WF 10/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9079
OLG Saarbrücken, 12.03.2004 - 6 WF 10/04 (https://dejure.org/2004,9079)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.03.2004 - 6 WF 10/04 (https://dejure.org/2004,9079)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. März 2004 - 6 WF 10/04 (https://dejure.org/2004,9079)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unanfechtbarkeit einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit eines außerordentlichen Rechtsmittels im Zwangsvollstreckungsverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 769

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2004 - 6 WF 10/04
    Daran wird im Hinblick auf die zwischenzeitlich ergangene gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Statthaftigkeit außerordentlicher Rechtsmittel zum BGH nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes am 1. Januar 2002 (vgl. etwa BGH, NJW 2002, 1577) nicht festgehalten.
  • OLG Frankfurt, 02.05.2000 - 6 WF 25/00
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2004 - 6 WF 10/04
    Der Wert des gegen die Einstellungsentscheidung eingelegten Rechtsmittels war nach Maßgabe der Senatsrechtsprechung auf 1/5 des Wertes der Hauptsache festzusetzen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 27. März 2000 - 6 WF 25/00 - und vom 7. Juli 1999 - 6 WF 43/99).
  • OLG Stuttgart, 18.11.2003 - 16 WF 112/03

    Abänderungsverfahren für Kindesunterhalt: Rechtsmittel gegen die einstweilige

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2004 - 6 WF 10/04
    Dem schließt sich der Senat auch für die Beschwerdeinstanz in denjenigen Fällen, in denen - wie hier - gegen die Entscheidung der ersten Instanz kein ordentliches Rechtsmittel stattfindet, an (vgl. bereits OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 140; OLGR Koblenz 2003, 332; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. November 2003 - 16 WF 112/03; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 707, Rz. 22 sowie § 769, Rz. 13; MünchKommZPO/Lipp, § 567, Rz. 18; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 567, Rz. 8).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2002 - 26 W 102/02

    Unanfechtbarkeit von Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2004 - 6 WF 10/04
    Dem schließt sich der Senat auch für die Beschwerdeinstanz in denjenigen Fällen, in denen - wie hier - gegen die Entscheidung der ersten Instanz kein ordentliches Rechtsmittel stattfindet, an (vgl. bereits OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 140; OLGR Koblenz 2003, 332; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. November 2003 - 16 WF 112/03; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 707, Rz. 22 sowie § 769, Rz. 13; MünchKommZPO/Lipp, § 567, Rz. 18; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 567, Rz. 8).
  • OLG Koblenz, 28.04.2003 - 11 WF 297/03

    Voraussetzungen der Vollstreckung von Zwangshaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.2004 - 6 WF 10/04
    Dem schließt sich der Senat auch für die Beschwerdeinstanz in denjenigen Fällen, in denen - wie hier - gegen die Entscheidung der ersten Instanz kein ordentliches Rechtsmittel stattfindet, an (vgl. bereits OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 140; OLGR Koblenz 2003, 332; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. November 2003 - 16 WF 112/03; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 707, Rz. 22 sowie § 769, Rz. 13; MünchKommZPO/Lipp, § 567, Rz. 18; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 567, Rz. 8).
  • OLG Saarbrücken, 12.01.2009 - 9 WF 1/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Gegen die - wie hier - in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 769 ZPO getroffenen Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts seit Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes am 1. Januar 2002 kein außerordentliches Rechtsmittel mehr gegeben (BGH, FamRZ 2004, 1191; Senatsbeschlüsse vom 11. März 2005 - 6 WF 12/05 - und vom 12. März 2004 - 6 WF 10/04 -, OLGR Saarbrücken 2004, 415; 9. Zivilsenat, Beschluss vom 13. Februar 2006 - 9 WF 24/06 -, m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 18.10.2012 - 6 WF 387/12

    Zwangsvollstreckung: Rechtsmittel gegen die einstweilige Einstellung

    Dementsprechend wäre eine Korrektur auch nur noch innerhalb der Instanz auf Gegenvorstellung oder durch das Bundesverfassungsgericht im Wege der Verfassungsbeschwerde vorzunehmen (BGH, FamRZ 2004, 1191; Saarländisches Oberlandesgericht, Senatsbeschlüsse vom 12. November 2007 - 6 WF 98/07 - vom 11. März 2005 - 6 WF 12/05 - und vom 12. März 2004 - 6 WF 10/04 -, OLGR Saarbrücken 2004, 415; 9. Zivilsenat, Beschluss vom 13. Februar 2006 - 9 WF 24/06 -, Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 769, Rz. 13, jeweils m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 11.05.2010 - 9 WF 51/10

    Zwangsvollstreckung wegen Kindesunterhalt: Sofortige Beschwerde gegen eine

    Gegen die - wie hier - in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 769 ZPO getroffenen Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts seit Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes am 1. Januar 2002 kein außerordentliches Rechtsmittel mehr gegeben (BGH, FamRZ 2004, 1191; 6. Zivilsenat, Beschl. v. 11. März 2005 - 6 WF 12/05 - und vom 12. März 2004 - 6 WF 10/04 -, OLGR Saarbrücken 2004, 415; 9. Zivilsenat, Beschluss vom 13. Februar 2006 - 9 WF 24/06 -,vom 1. Januar 2009 - 9 WF 1/09, m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12251
OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03 (https://dejure.org/2004,12251)
OLG München, Entscheidung vom 03.03.2004 - 15 U 4549/03 (https://dejure.org/2004,12251)
OLG München, Entscheidung vom 03. März 2004 - 15 U 4549/03 (https://dejure.org/2004,12251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,12251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Verletzung von Beratungspflichten bei einem Anlagegeschäft bei nicht hinreichender Aufklärung über die speziellen Verlustrisiken einer kreditfinanzierten Kapitalanlage; Rechtsfolgen einer positiven Vertragsverletzung (pVV); Mitverschulden bei ...

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz wegen Verletzung der Beratungspflicht bei einer mit Verlustrisiken kreditfinanzierten Kapitalanlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03
    Der Kläger brachte dem mit ihm verwandten Beklagten weitreichendes persönliches Vertrauen entgegen; als Fachberater für Elektrogeräte verfügte der Kläger über keine ausreichenden Kenntnisse des Kapitalanlagebereichs und erwartete unstreitig eine fachkundige Beratung durch den Beklagten (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115; Palandt-Sprau, BGB, 63. Aufl., Rn 30 zu § 675; Fullenkamp, OLGR 2001, K 33).

    Mit der bloßen Wiedergabe des Inhalts dieser Broschüre, die nach ihrer ausdrücklichen Bestimmung lediglich der "Vorabinformation" von Anlageinteressenten diente, genügte der Beklagte nicht seiner Pflicht zur differenzierten, verständlichen und vollständigen Beratung des Klägers (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115).

    Zwar gibt derjenige, der sich bei einer Anlageentscheidung von einem Fachkundigen beraten läßt, damit zu erkennen, dass er nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, so dass sein Vertrauen besonderen Schutz verdient (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115).

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03
    Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass die hinsichtlich der besonderen Gefahren einer kreditfinanzierten Geldanlage, also in einem wesentlichen Punkt, unvollständige Beratung ursächlich für die Anlageentscheidung war; der hierfür darlegungs- und beweispflichtige Beklagte hat bereits nicht vorgetragen, dass sich der Kläger auch bei ordnungsgemäßer Beratung für die kreditfinanzierte Anlage entschieden hätte (vgl. BGH NJW-RR 2000, 998, 999).

    Aufgrund der positiven Vertragsverletzung des Beratungsvertrages ist der Beklagte verpflichtet, den Kläger so zu stellen, als wäre er die mit Vereinbarung vom 18.2.2000 (Anlagen B 1, K 1) getroffenen Verpflichtungen nicht eingegangen (BGH NJW-RR 2000, 998, 1000; Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Rn 123 zu § 276).

  • OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 291/01

    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines

    Auszug aus OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03
    Im Hinblick darauf; dass dem Beklagten bekannt war, dass der Kläger über keine größeren liquiden Mittel verfügte, das eingebrachte Eigenkapital vielmehr aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung stammte, der Kläger nur eine Rente von etwa EUR 800 bezieht und die Geldanlage der Altersvorsorge des 67-jährigen Klägers dienen sollte, hätte der Beklagte dem Kläger sogar ausdrücklich abraten müssen, für die Finanzierung der Anlage einen seine wirtschaftlichen Verhältnisse erkennbar übersteigenden Kredit von 90.000 Schweizer Franken aufzunehmen (vgl. OLG Celle NJOZ 2003, 532, 539).
  • OLG Köln, 18.06.1999 - 3 U 106/98

    Pflichten des Anlagevermittlers

    Auszug aus OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03
    Der Kläger muß sich gleichwohl ein Mitverschulden anrechnen lassen (§ 254 Abs. 1 BGB), nach Auffassung des Senats mit einer Quote von 60%, da der Beklagte die Vereinbarung vom 18.2.2000 und gleichzeitig ein Formblatt "Bestätigung und Risikohinweis für die Anlage im "Investment-Plus" Programm" unterschrieben hat (Anlage B 2), ohne die erhaltene Broschüre durchzulesen und ohne dem Beklagten mitzuteilen, dass er die Beratung nur unzureichend verstanden hatte und ohne von sich aus nach möglichen Risiken zu fragen (vgl. OLG Köln NZG 2000, 51, 52; OLG Karlsruhe BKR 2003, 382, 384).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03
    Ohne Bedeutung für die Annahme eines Beratungsvertrages ist, ob der Kläger die Dienste des Beklagten, der ihn bereits bei einer früheren Geldanlage beraten hatte, von sich aus in Anspruch genommen hatte oder ob er vom Beklagten angesprochen worden war (vgl. BGHZ 123, 126, 128).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2002 - 9 U 49/02

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Verletzung von Hinweispflichten

    Auszug aus OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03
    Der Kläger muß sich gleichwohl ein Mitverschulden anrechnen lassen (§ 254 Abs. 1 BGB), nach Auffassung des Senats mit einer Quote von 60%, da der Beklagte die Vereinbarung vom 18.2.2000 und gleichzeitig ein Formblatt "Bestätigung und Risikohinweis für die Anlage im "Investment-Plus" Programm" unterschrieben hat (Anlage B 2), ohne die erhaltene Broschüre durchzulesen und ohne dem Beklagten mitzuteilen, dass er die Beratung nur unzureichend verstanden hatte und ohne von sich aus nach möglichen Risiken zu fragen (vgl. OLG Köln NZG 2000, 51, 52; OLG Karlsruhe BKR 2003, 382, 384).
  • BGH, 22.01.1997 - IV ZR 283/95

    Kosten der Testamentsvollstreckung

    Auszug aus OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03
    Da die erworbenen Investmentanteile (insgesamt) der kreditgebenden Bank zur Sicherheit verpfändet waren (Anlage B 1, K 1) hätte der Beklagte den Kläger darüber informieren müssen, dass bei fallenden Kursen die Sicherheit nicht mehr ausreicht und der Anleger gezwungen sein kann, die Wertpapiere in die Baisse hinein zu verkaufen (vgl. Anlage B 5), was nicht nur zum völligen Verlust des eingesetzten Kapitals, sondern auch zu einer fortbestehenden Verpflichtung zur Kredittilgung führen kann (vgl. BGH MDR 2004, 285, 286; BGH NJW 1997, 1362).
  • BGH, 08.04.1998 - VIII ZR 228/96

    Schadensersatzanspruch aus c.i.c.

    Auszug aus OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03
    Der Kläger hat klargestellt, dass bei seiner Teilklage seine Mithaftungsquote vom Gesamtschaden, nicht vom eingeklagten Betrag abgezogen werden soll (vgl. BGH NJW-RR 1998, 948, 949); da die Klageforderung von EUR 8.454,81 niedriger ist als der bestehende Schadensersatzanspruch in Höhe von EUR 33.819,22 (EUR 84.548.06 abzüglich Mitverschuldensbetrag von EUR 50.728,84), ist die Berufung begründet.
  • BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03

    Erfüllung der Aufklärungspflichten von Discount-Brokern; Schutzpflichten von

    Auszug aus OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03
    Da die erworbenen Investmentanteile (insgesamt) der kreditgebenden Bank zur Sicherheit verpfändet waren (Anlage B 1, K 1) hätte der Beklagte den Kläger darüber informieren müssen, dass bei fallenden Kursen die Sicherheit nicht mehr ausreicht und der Anleger gezwungen sein kann, die Wertpapiere in die Baisse hinein zu verkaufen (vgl. Anlage B 5), was nicht nur zum völligen Verlust des eingesetzten Kapitals, sondern auch zu einer fortbestehenden Verpflichtung zur Kredittilgung führen kann (vgl. BGH MDR 2004, 285, 286; BGH NJW 1997, 1362).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht